Kontakt:
MASSAGE Pia Puchberger
+43 660 9401884
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Die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde am 10. Dezember 2021 veröffentlicht und tritt mit 12. Dezember 2021 in Kraft.
Kunden dürfen nur dann in die Betriebsstätte eingelassen werden, wenn diese einen 2-G-Nachweis vorweisen.
Ausnahmen:
Ausnahme: Schwangere sind nicht zu einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil verpflichtet, sondern haben stattdessen eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
Heilmasseure fallen unter die Bestimmungen für „Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.
Informationsstand: 10.12.2021
MASSAGE Pia Puchberger
Heilmasseurin
Medizinische Masseurin
Gewerbliche Masseurin
+43 660 9401884
Hauptstrasse 21-23, 4360 Grein
Mon – Don 8.00 – 20.00 nur nach Vereinbarung