Die Bundesregierung hat erste Öffnungsschritte unter Auflagen bekannt gegeben.
Die Eckpunkte im Überblick:
Ab Montag, den 8. Februar dürfen
- wieder gewerbliche Massagen durchgeführt werden
unter folgenden Voraussetzungen:
- FFP-2-Maskentragepflicht für Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden
- Kundinnen und Kunden müssen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einen negativen Covid-19-Test (Eintrittstest) beim Dienstleister vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Informationen zu behördlichen Teststraßen in den Bundesländern finden Sie unter folgenden Links:
Oberösterreich und für Niederösterreich
Bleiben Sie gesund !
Liebe Grüße
Pia Puchberger